Gemeinsam stark für Inklusion

Bei Pfefferwerk sind zurzeit 40 Mitarbeiter*innen mit einer gemeldeten Schwerbehinderung tätig. Jede Firma, der Menschen mit Behinderung beschäftigt, muss ab fünf Mitarbeiter*innen eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) und eine*n Inklusionsbeauftragte*n berufen. Beide treten gemeinsam für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen und Gleichgestellten ein. Aber worin besteht der Unterschied?

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die von den Kolleg*innen mit Schwerbehinderungen demokratisch gewählte Interessen-Vertretung. Sie hat die wichtige Aufgabe, die tatsächliche Eingliederung (schwer-) behinderter Kolleg*innen zu fördern. Sie unterstützt unter anderem bei Gesprächen, bei Anträgen (z. B. Teilhabe am Arbeitsleben), berät Teams und prüft, ob Arbeitsprozesse angepasst werden können.

Die*der Inklusionsbeauftragte arbeitet als Pendant zur SBV im Auftrag des Arbeitgebers, um dessen gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Unsere Inklusionsbeauftragte ist Frau Maud Materson (maud.materson@pfefferwerk.de)

Eine Schwerbehindertenvertretung haben wir seit geraumer Zeit leider nicht! Wenn Du Dir vorstellen kannst, als Vertrauensperson der Kolleg*innen mit Schwerbehinderung zu kandidieren oder auch Stellvertreter*in zu sein, melde Dich bitte beim Betriebsrat unter betriebsrat@pfefferwerk.de, bei Andrea Lang als Koordinatorin des Betrieblichen Gesundheitsmanagements unter andrea.lang@pfefferwerk.de oder bei Maud Materson unter maud.materson@pfefferwerk.de.
Weitere Infos dazu findest Du hier: https://www.pfefferwerk.de/wp-content/uploads/2024/12/SBV-Wahl_Fj2025.pdf