3. Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen – Pfefferwerk Adventskalender
  • 3. Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

    Um das Bewusstsein für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen weltweit zu stärken und ihren Einsatz für Würde und Rechte zu fördern, riefen die Vereinten Nationen 1993 diesen besonderen Tag ins Leben. In Deutschland wurde ein wichtiger Meilenstein bereits 1994 erreicht: Seitdem garantiert das Grundgesetz, dass „niemand […] wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ darf.

    UN-Symbol

    Ein weiterer bedeutender Schritt folgte mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), die im Dezember 2006 verabschiedet wurde. Diese Konvention gibt Menschen mit Behinderungen ein starkes, verbindliches Regelwerk an die Hand. Deutschland hat die UN-BRK 2009 ratifiziert und damit ihren Prinzipien eine feste Grundlage gegeben.

    Aus dieser Verpflichtung heraus entstand 2018 das Bundesteilhabegesetz, das wichtige Veränderungen mit sich brachte: Es stärkt das Wunsch- und Wahlrecht, fördert die Personenzentrierung und setzt auf mehr Partizipation für eine inklusive Gesellschaft. Auch das Betreuungsrecht wurde überarbeitet und konsequent auf die individuellen Bedürfnisse und Rechte von Menschen ausgerichtet. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe!

    Um auch Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der Zukunft gesellschaftlich mehr zu ihrem Recht zu verhelfen, wird bis 2028 am Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) gearbeitet. Im zweiten Staatenbericht der UN wird Deutschland zwar für die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen gelobt. Aber in Bezug auf die vielen Sondereinrichtungen wie Werkstätten, Förderschulen, große Wohneinrichtungen und die mangelnde Barrierefreiheit stellte die Kommission fest: Es ist noch viel zu tun!